Berlin, 1. 10. 2010 -
eine gute alte Bekannte verabschiedet sich im nächsten Jahr von
vielen Bundesbürgern. Die Lohnsteuerkarte wird im kommenden Jahr
durch ein elektronisches Verfahren zur Bereitstellung der Steuerdaten
ersetzt.
Bisher bekam jeder
Beschäftigte im Herbst Post vom Rathaus. Seit 1925 wurde
jährlich eine neue Lohnsteuerkarte von der Gemeinde ausgestellt.
Abwechselnd in den Farben rot,
gelb, grün und orange enthielt das DIN A5 große Dokument
alle zur Besteuerung notwendigen Angaben, von der Religion bis zur
Anzahl der Kinder. Besonders interessant waren die Freibeträge,
die Berechtigte sich vom Finanzamt eintragen lassen konnten. Dadurch
wurden steuermindernde Umstände, etwa die Abschreibung für
das Eigenheim, bereits beim Steuerabzug vom Lohn wirksam und nicht
erst bei der Steuererklärung im folgenden Jahr.Es gab also
gleich mehr Netto vom Brutto. Das wird auch weiter so sein, nur wird
es eben nicht mehr auf Papier vermerkt. Im ersten Schritt es in
diesem Herbst keine neue Lohnsteuerkarte. Die Karte von 2010 gilt
weiter. Die Betriebe müssen sie aufbewahren und ausscheidenden
Beschäftigten aushändigen. Eine Änderung der Daten,
zum Beispiel durch die Geburt eines Kindes oder demn Wechsel in eine
andere Steuerklasse, muss vom Finanzamt auf der Karte von 2010
eingetragen werden. Im zweiten Schritt baut die Finanzverwaltung eine
zentrale Datenbank auf, aus der die Betriebe die Steuerdaten ihrer
Beschäftigten beziehen können.
Damit
hat de Fiskus eine weitere Stufe auf dem Weg zur papierlosen
Steuererhebung bewältigt. Die Meldung der Erwerbseinkommen und
der abgeführten Steuern von den Firmen an das Finanzamt erfolgt
bereits seit einigen Jahren per Computer und auch die Steuererklärung
kann von den Steuerpflichtigen mit dem ELSTER Verfahren online
abgegeben werden. Dass die elektronische Steuererklärung den
Namen eines bekanntermaßen diebischen Vogels trägt, dürfte
allerdings ein netter Zufall sein.
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Update 2010-10-01
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